Update Coronavirus 48: COVID-19-Massnahmen zum Schulstart

Gemäss kantonaler Vorgaben werden Schulen erneut verpflichtet, repetitive Tests für die Mitarbeitenden sowie ab der Oberstufe auch für die Lernenden anzubieten.

Im Gegenzug kann das Schutzkonzept für den Unterrichtsbetrieb auf die Handhygiene und eine effektive Raumlüftung reduziert werden. Weitere Massnahmen (Maskentragepflicht, Abstand, keine Durchmischung der Klassen/Stufen etc.) kommen nur noch punktuell (bei erhöhten Fallzahlen respektive Ausbrüchen an Schulen) zum Einsatz. Das bestehende Schutzkonzept der Schulen Seedorf vom 28. Juni 2021 wird somit aufgehoben.

Für externe Personen gilt im gesamten Schulgebäude Maskenpflicht.

Für Veranstaltungen im schulischen Umfeld (mit externen Personen) gelten die Vorgaben des Bundes. Diese haben aufgrund der Kapazitätsbeschränkungen auf folgende Schulveranstaltungen eine direkte Auswirkung:

 Neu zwei Schuleröffnungsmessen

  • 08.15 Uhr 2. bis 4. Klassen
  • 09.00 Uhr 5. und 6. Klassen
  • ohne Teilnahme der Eltern/Erziehungsberechtigten

Begleitung durch Erwachsene am ersten Schultag (Kindergarten und 1. Klasse)

  • ein Elternteil / eine erziehungsberechtigte Person pro Schulkind
  • Maske und Abstand für Erwachsene

Elternabende

  • ein Elternteil / eine erziehungsberechtigte Person pro Schulkind
  • Maske und Abstand

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