Schulzahnärztliche Untersuchung
Jedes Schulkind profitiert während der gesamten obligatorischen Volksschulzeit, d.h. vom Vollzeit-Kindergarten bis zur 3. Oberstufe, von einer jährlichen schulzahnärztlichen Untersuchung.
Jedes Schulkind profitiert während der gesamten obligatorischen Volksschulzeit, d.h. vom Vollzeit-Kindergarten bis zur 3. Oberstufe, von einer jährlichen schulzahnärztlichen Untersuchung.
An der Primarschule Seedorf gilt folgendes Vorgehen für die schulzahnärztliche Untersuchung:
- Anfang Schuljahr erhalten alle Kinder der Primarschule Seedorf (Vollzeit-Kindergarten bis 6. Klasse) das schulzahnärztliche Untersuchungsblatt.
- Die Eltern/Erziehungsberechtigen vereinbaren selbst beim Zahnarzt ihrer Wahl einen Untersuchungstermin in der schulfreien Zeit.
- Die Eltern/Erziehungsberechtigen füllen auf dem Schulzahnpflegeblatt die ersten beiden Punkte (Personalien, Erklärung der Eltern/gesetzlicher Vertreter) aus und nehmen es zur Untersuchung mit.
- Der Erstuntersuch ist kostenlos. Die Kosten für eine allfällige Behandlung gehen zu Lasten der Eltern/Erziehungsberechtigten.
- Die schulzahnärztliche Untersuchung muss bis spätestens Anfang Mai durchgeführt sein.
- Es ist Aufgabe der Schulleitung zu kontrollieren, ob der jährliche Untersuch vorgenommen wurde. Wir bitten Sie deshalb, eine Kopie des ausgefüllten Untersuchungsblattes beim behandelnden Zahnarzt ausfüllen zu lassen und diese bis spätestens Ende Mai dem Sekretariat abzugeben.