Integrative Sonderschulung (IS)

Integrative Lösungen sind separierenden Lösungen vorzuziehen, unter Beachtung des Wohles und der Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes oder des Jugendlichen wie auch unter Berücksichtigung des Umfeldes und der Schule.

Integrative Lösungen sind separierenden Lösungen vorzuziehen, unter Beachtung des Wohles und der Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes oder des Jugendlichen wie auch unter Berücksichtigung des Umfeldes und der Schule.

Kinder und Jugendliche mit einer geistigen Behinderung, einer geistigen Behinderung in Kombination weiterer Behinderungen und Kinder mit psychiatrisch diagnostizierten Verhaltensauffälligkeiten sowie medizinisch diagnostizierten Hirnstörungen können mit den entsprechenden verstärkten Massnahmen vom Kindergarten bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit in der Regelschule unterrichtet werden.

Die Integrative Sonderschulung (IS) setzt eine eingehende Klärung mit dem betroffenen Kind oder Jugendlichen voraus. Einbezogen werden die Klassenlehrperson, die Eltern, die Therapeutinnen oder Therapeuten und die Schule unter der Federführung des Schulpsychologischen Dienstes.

Die Schülerin/der Schüler mit Status «IS» besucht die Regelklasse und erhält individuelle Unterstützung durch die schulische Heilpädagogin. Bei Bedarf kann zusätzlich eine Klassenassistenz eingesetzt werden. Die Art und der Umfang der Unterstützung sind das Resultat von Abklärungen. Diese werden vom Schulpsychologischen Dienst gemacht, und zwar unter Einbezug von allen Beteiligten.

Verfügt wird eine Integrative Sonderschulung vom Schulrat – sofern das Amt für Volksschulen seine Bewilligung dazu erteilt hat.