Aufhebung kantonales Reglement zur Bekämpfung Coronavirus

Geschätzte Eltern und Erziehungsberechtigte

Wie Sie der heutigen Medienmitteilung entnehmen konnten, hebt der Regierungsrat das Reglement zur Bekämpfung der Verbreitung des Coronavirus (Kantonales Covid-19-Reglement) vom 9. August 2021 per Mittwoch, 9. Februar 2022, auf.

Dies hat folgende Auswirkungen auf den Schulbetrieb der Primar-und Kreisschule Seedorf:

  • Das COVID-19-Schutzkonzept 2022 «Umsetzung an den Schulen Seedorf vom 10. Januar 2022» wird per 9. Februar 2022 aufgehoben.
  • Die Maskentragepflicht für schulisches Personal und Lernende (ab Oberstufe) wird ab morgen Mittwoch aufgehoben. Das freiwillige Tragen einer Maske ist weiterhin möglich.
  • Die seriellen Tests werden letztmals nächste Woche angeboten und ab den Sportferien sistiert.
  • Nach Rücksprache mit dem kantonsärztlichen Dienst ist das geltende Ausbruchsmanagement an Schulen hinfällig. Die Eltern sind jedoch weiterhin angehalten, positiv getestete Schüler/innen via «Klapp» der Klassenlehrperson und Schulleitung zu melden.
  • Die Schulleitung kommuniziert ab sofort die neuen positiven Fälle pro Klasse nicht mehr. Kom­muniziert wird nur noch, falls in einer Klasse aufgrund vieler positiver Fälle dennoch Massnahmen ergriffen werden müssten.
  • Die Schutzmassnahmen an den Schulen Seedorf reduzieren sich lediglich noch auf die allge­meinen Hygienemassnahmen und die Raumlüftung.
  • Die Elterngespräche finden bis zu den Sportferien noch mit Maskentragepflicht statt.

Indem auf spezifische kantonale Regelungen verzichtet wird, gelten die auf Bundesebene geltenden Regeln. Mindestens bis nächste Woche bleibt somit die Isolationspflicht für positiv Getestete und die Empfehlung, dass Kinder mit Symptomen zu Hause bleiben und sich testen lassen sollen. Der Bundes­rat will frühestens per 17. Februar 2022 alle Massnahmen aufheben.

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